Es ist erklärtes Ziel der Gemeinde Suderburg, junge Familien mit Kindern dabei zu unterstützen und dazu anzuregen, ihren Wohnsitz in der Gemeinde Suderburg zu nehmen. Die Gemeinde wird dieses im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel durch Nachlässe bei Grunderwerbskosten nach diesen Förderrichtlinien unterstützen.
Personensorgeberechtigten (Alleinerziehende, Ehepaare, Lebenspartnerschaften) die mit ihren noch nicht volljährigen Kindern nach dem In-Kraft-Treten dieser Richtlinie einen Bauplatz im Baugebiet Suderburg „Tannrähmsblick“ von der Gemeinde Suderburg erwerben und hier ihren Hauptwohnsitz begründen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss von - 1.500 € je Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für maximal 3 Kinder.Der Zuschuss errechnet sich durch Multiplikation der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder mit dem anzusetzenden Förderbetrag je Kind. Der Höchstzuschuss beträgt 4.500 €.
Gefördert wird der Erwerb von in Suderburg gelegenen, baureifen Grundstücken im Baugebiet Suderburg „Tannrähmsblick“ aus dem Bestand der Gemeinde Suderburg
Auf die Gewährung von Zuschüssen oder Nachlässen nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. Insbesondere ist Voraussetzung, dass ausreichende Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. Bei der vorgenannten Förderung handelt es sich nicht um eine Förderung nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz).
Für jede Immobilie kann eine Förderung nur einmal gewährt werden.
Gemeinde Suderburg – Bauamt
Rüdiger Lilje
Bahnhofstraße 5429556 Suderburg
Telefon: 0 58 26 / 9 80 - 15
Fax: 0 58 26 / 9 80 - 79
E-Mail: r.lilje@suderburg.de
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00
und nach Vereinbarung