Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde Eimke und Suderburg erhoben.
Der Abgabesatz beträgt 10 % der Jahresrohmiete (Nettomiete).
Bei Nutzung als Eigentümer ist die Miete realistisch zu schätzen.
Einen Mietspiegel gibt es für die Samtgemeinde Suderburg nicht.
Eine Abgabe für den Inhaber von Zweitwohnungen in den Gemeinden Eimke und Suderburg wird nur erhoben, sofern der Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinden Eimke und Suderburg besteht.
Die Abgabenhöhe bemisst sich nach der Jahresrohmiete.
Erläuterung des Begriffs "Gefährlicher Hund":
Gefährliche Hunde, sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Im Sinne der jeweiligen Satzung der Gemeinden Eimke, Gerdau und Suderburg sind dieses insbesondere folgende Hunderassen: Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pitbull-Terrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen.
In der Gemeinde Suderburg sind dieses insbesondere die folgenden Hunderassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bull-Terrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.