Melanie Lehsten
Am Brückberg 27
29581 Gerdau – Bohlsen
Mobil: 0176 52965304
melanie.lehsten@schiedsfrau.de
Werner Schröder
Telefon: 0 58 26 / 95 82 80
Kurt Wiedenhoff
Salzwedeler Str.4
29578 Eimke
Die Schiedsperson ist Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen
Wenn Sie schon einmal von einer Schiedsperson etwas gehört haben sollten, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzungen des Briefgeheimnisses. Bei all diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren bei der Schiedsperson durchführen lassen.
Die Schiedsperson kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten
Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass die Schiedsperson auch dann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist, wenn es sich um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt. Sie können also beispielsweise, ohne das Gericht anzurufen, bei Mietzinsstreitigkeiten, oder wenn Sie einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen wollen, ebenfalls die Schiedsperson in Anspruch nehmen.
Unter folgendem Link können Sie sich über das Schiedsverfahren im Vorfeld informieren: www.bdsev.de
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig
Sie hat nur die Aufgabe, in den aufgeführten Fällen zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Verfahren vor der Schiedsperson ist einfach und kostengünstig. Sie werden feststellen, dass es bei der Schiedsperson unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter.
Für das Gebiet der Samtgemeinde Suderburg hat der Rat der Samtgemeinde Frau Melanie Lehsten als Schiedsperson gewählt.
Sie erreichen Frau Lehsten:
Telefon: 0176 / 52965304
E-Mail: melanie.lehsten@schiedsfrau.de
bzw. ihren Stellvertreter
Herrn Wiedenhoff
Telefon: 05873-14 51
Wiedenhoff-Schiedsamt@webmar-gmbh.de
Vertreter der Schiedsperson ist Werner Schröder aus Holxen.
Im Verhinderungsfall von Frau Lehsten erreichen Sie Herrn Schröder unter der Rufnummer 0 58 26 / 95 82 80.
Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei der Schiedsperson entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschrift der Parteien soll der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.